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   LG Frankfurt/Main, 04.05.2021 - 2-11 S 226/20   

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LG Frankfurt/Main, 04.05.2021 - 2-11 S 226/20 (https://dejure.org/2021,39505)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.05.2021 - 2-11 S 226/20 (https://dejure.org/2021,39505)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - 2-11 S 226/20 (https://dejure.org/2021,39505)
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  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.05.2021 - 11 S 226/20
    Das Amtsgericht hat unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsprechung des BGH zur Mietminderung bei nach Abschluss des Vertrags erhöhten Geräusch- und Schmutzimmissionen, die von einer auf dem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle herrühren, (vgl. BGH Urt. v. 29.04.2020 - VIII ZR 31/18, NZM 2020, 598; BGH Urt. v. 29.04.2015 - VIII ZR 197/14, NZM 2015, 481; BGH Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 152/12, NZM 2013, 184) sowie des bestrittenen Vortrags des Beklagten zutreffend ausgeführt, dass zum einen die als wahr unterstellten Beeinträchtigungen durch den Abriss des Bunkers nicht eine wesentliche Beeinträchtigung der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB darstellen und der Beklagte darüber hinaus zu den konkreten Beeinträchtigungen nicht substantiiert vorgetragen hat, insbesondere nicht unter Darlegung der Voraussetzungen des § 906 BGB.
  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 31/18

    Wohnraummietvertrag: Mitminderung bei nach Abschluss des Vertrags erhöhten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.05.2021 - 11 S 226/20
    Das Amtsgericht hat unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsprechung des BGH zur Mietminderung bei nach Abschluss des Vertrags erhöhten Geräusch- und Schmutzimmissionen, die von einer auf dem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle herrühren, (vgl. BGH Urt. v. 29.04.2020 - VIII ZR 31/18, NZM 2020, 598; BGH Urt. v. 29.04.2015 - VIII ZR 197/14, NZM 2015, 481; BGH Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 152/12, NZM 2013, 184) sowie des bestrittenen Vortrags des Beklagten zutreffend ausgeführt, dass zum einen die als wahr unterstellten Beeinträchtigungen durch den Abriss des Bunkers nicht eine wesentliche Beeinträchtigung der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB darstellen und der Beklagte darüber hinaus zu den konkreten Beeinträchtigungen nicht substantiiert vorgetragen hat, insbesondere nicht unter Darlegung der Voraussetzungen des § 906 BGB.
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12

    Verkehrslärm und Mietminderung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.05.2021 - 11 S 226/20
    Das Amtsgericht hat unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsprechung des BGH zur Mietminderung bei nach Abschluss des Vertrags erhöhten Geräusch- und Schmutzimmissionen, die von einer auf dem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle herrühren, (vgl. BGH Urt. v. 29.04.2020 - VIII ZR 31/18, NZM 2020, 598; BGH Urt. v. 29.04.2015 - VIII ZR 197/14, NZM 2015, 481; BGH Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 152/12, NZM 2013, 184) sowie des bestrittenen Vortrags des Beklagten zutreffend ausgeführt, dass zum einen die als wahr unterstellten Beeinträchtigungen durch den Abriss des Bunkers nicht eine wesentliche Beeinträchtigung der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB darstellen und der Beklagte darüber hinaus zu den konkreten Beeinträchtigungen nicht substantiiert vorgetragen hat, insbesondere nicht unter Darlegung der Voraussetzungen des § 906 BGB.
  • AG Frankfurt/Main, 28.10.2020 - 33 C 1890/20
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.05.2021 - 11 S 226/20
    Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 18.10.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Az. 33 C 1890/20 (51), nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
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